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\newcommand{\patent}[2]{\section{\hfill PATENTIERT}
  \subsection*{#1\\#2}}

\newcommand{\wirkung}[2]{\section{\hfill #1}
  \subsection*{#2}}

\begin{document}

  \section{Was Sie tun können}

  \begin{itemize}
    \item
      Helfen Sie mit, Betroffene auf das Problem aufmerksam zu
      machen!
    \item
      Sprechen Sie mit Ihren Vertretern im EU-Parlament!
      Besuchen Sie die öffentlichen Sitzungen!
    \item
      Programmierer: Helfen Sie uns, die europäischen
      Software-Patente zu dokumentieren. Die Teilnahme an unseren
      Wettbewerben ist Teil dieser Arbeit.
    \item
      Unterstützen Sie den FFII e.\,V.\ durch Ihre Spenden:
      \begin{quote}
        Konto Nr.\ 3111\,2097\\
        BLZ: 701\,500\,00\\
        Bank: Sparkasse München
      \end{quote}
      Der FFII ist als gemeinnützig anerkannt; Ihre Spenden sind
      daher steuerlich absetzbar.
  \end{itemize}

  \clearpage

  \patent{EP\,487\,110}{Automatisierbare medizinische Diagnose}

  Das Patent deckt alle notwendigen Merkmale einer beliebigen
  automatisierbaren medizinischen Analyse ab. Zu diesen notwendigen
  Merkmalen gehört, daß ein Bild erstellt wird und zugehörige
  Angaben bekannt sind oder aus dem Bild heraus automatisch gewonnen
  werden können. Wenn dies gegeben ist und die Angaben ausreichen,
  um mit einem beliebigen Algorithmus eine Analyseberechnung
  durchzuführen, unterliegt das Verfahren diesem Patent, egal wie
  der Algorithmus beschaffen ist. Ansprüche 2 und 3 erweitern das
  ganze um ein Netzwerk und eine angeschlossene Datenbank. Anspruch
  5 ist besonders witzig. Er fügt dem ganzen die "`Erfindung"' hinzu,
  Analyse-Bilder als "`gelesen"' zu kennzeichnen, d.\,h.\ zu
  markieren, ob ein Arzt sie gesehen hat oder nicht. Weitere
  Ansprüche und Folgepatente machen den Patentinhaber Shibaura
  (japanische Firma) zum Eigentümer zahlreicher organisatorischer
  Aufgaben von Krankenhäusern und Arztpraxen.
          
  \patent{EP\,193\,933}{Steuerung eines Rechners\\durch einen anderen}

  Hierunter fallen Systeme wie RPC, Telnet und überhaupt alle Arten
  der Aufgabenverteilung zwischen einem Servierer (server) und einem
  Anfrager (client), d.\,h.\ die gesamte Grundarchitektur des
  Internet und anderer Netzwerke.

  \vspace*{1.5cm}
          
  \patent{EP\,328\,232}{Digitale Unterschrift mit zusätzlichen\\Authentifizierungsinformationen}

  Bei einem System wie PGP werden in die Signatur noch zusätzlich
  Zertifizierungsdaten zur besseren Identifikation des
  Unterzeichners aufgenommen. Der Hauptanspruch wurde nach der
  EPA-Prüfung scheinbar enger formuliert, aber die angeblich
  einengende Zusatzinformation ist größtenteils redundant. Es werden
  nur Selbstverständlichkeiten beschrieben, die sich aus dem von dem
  Patent beanspruchten Problem notwendigerweise ergeben.
          
  \patent{EP\,792\,493}{Dynamische Preisfestlegung}

  Wenn ein Kunde den Preis der Ware erfragt, bekommt er nicht einen
  konstanten Wert sondern das Ergebnis einer Berechnung, wobei die
  Rechenformel anwenderseitig editierbar ist. Mit den
  Unteransprüchen wird ein Großteil der Probleme abgedeckt, die
  jedes moderne E-Kommerz-System zu lösen hat.

  \vspace*{1.5cm}

  \patent{EP\,769\,170}{Abfangen von Viren}

  Abfangen eines Virus in einer simulierten Systemumgebung: Der
  verdächtige Datenstrom wird zunächst durch die simulierte Umgebung
  geleitet. Falls er sie zerstört, ist es ein Virus und er wird dann
  von der eigentlichen Umgebung ferngehalten.

  \patent{EP\,644\,483}{Multitasking}

  Zwischen verschiedene Applikationen und den Benutzer wird eine
  Schnittstelle geschaltet, mit der sowohl die Applikationen als
  auch der Benutzer kommunizieren können. Dadurch können
  Applikationen im Hintergrund laufen. Unter den von IBM beantragten
  Hauptanspruch fiel jede Art von Multitasking. Die Prüfer gewährten
  nur Multitasking in vernetzter Umgebung.

  \vspace*{1.5cm}
          
  \patent{EP\,800\,142}{Umwandlung von Dateinamen}

  Umwandlung von MS-Windows-95-Dateinamen in
  MS-Windows-NT-Dateinamen. Vermutlich will der Inhaber Sun
  Microsystems mit diesem Patent auf ein unumgängliches Problem vor
  allem Microsoft ein Bein stellen.
          
  \patent{EP\,529\,915}{Sprachfernsteuerung}

  Dieses Patent deckt im engeren Sinne jegliche Fernsteuerung eines
  Rechners (z.\,B.\ Server) über den Rechner des Anwenders ab (z.\,B.\
  Internet-Surfen ohne Handbewegung, E-Shopping von der
  intelligenten Küche aus, Diktieren eines Briefes z.\,B.\ über das
  X-Windows-System, \dots). Im weiteren Sinne ist Sprach-Steuerung
  \emph{per se} patentiert, z.\,B.\ ein sprachgesteuertes
  Tamagotchi, oder ein sprachgesteuerter Gameboy. Vorraussetzung ist
  lediglich, daß Benutzeroberflächenlogik und Anwendungslogik
  voneinander getrennt sind, was fast immer der Fall ist.

  \vspace*{1.5cm}

  \patent{EP\,762\,304}{E-Geschäftsanbahnung an der Börse}

  Hierunter fallen Systeme, die es zwei Personen erlauben, ins
  Geschäft zu kommen, indem einer Angebote einholt und dann bei
  Interesse bestätigt.
          
  \patent{EP\,587\,827}{Vorab-Rückmeldungen}

  Bei langsamen Netzverbindungen bekommt der Benutzer vorab eine
  lokal simulierte Rückmeldung, die bei Bedarf später ersetzt wird,
  wenn die eigentliche Rückmeldung vom entfernten Rechner (der z.\,B.\
  eine Anlage steuert) zurückkommt.

  \vspace*{1.5cm}
          
  \patent{EP\,747\,840}{Dynamisch erweiterbarer Webserver}

  Hierunter fällt jeder Web-Server, der über eine Schnittstelle
  andere Software aufruft, um eine Anfrage auszuführen. Ein solcher
  Web-Server kann z.\,B.\ sein: Apache Web Server, Netscape Fastrack
  Server, Microsoft Internet Information Server, Apache Tomcat
  Server. Schnittstelle ist z.\,B.\ CGI, Servlet API, ISAPI, NSAPI.
  Software kann z.\,B.\ ein CGI-Skript sein, eine Java-Klasse, eine
  Datenbank, ein anderer Web-Server, jedes serverseitige Script wie
  JSP, ASP, PHP, \dots
          
  \patent{EP\,490\,624}{Intuitive Netzwerk-Konfiguration}

  Eine Benutzeroberfläche, bei der die einzelnen Rechnern in einem
  Netzwerk und die Verbindungen zwischen ihnen als grafische Objekte
  (z.\,B.\ Kreise und Pfeile) versinnbildlicht sind und auf
  grafischer Ebene maniuliert werden können. Am Schluss werden aus
  den Wünschen des Benutzers Konfigurationsdateien erzeugt. Hiermit
  sind alle benutzerfreundlichen Netzwerkadministrationswerkzeuge
  erfaßt.

  \vspace*{1.5cm}

  \patent{EP\,394\,160}{Fortschrittsbalken}

  Der von unzähligen Programmen her bekannte Fortschrittsbalken
  ist patentiert. Wer seine Programme damit ausstattet, ohne
  vorher eine Patentlizenz erworben zu haben, kann jederzeit wegen
  Patentverletzung verklagt werden.
          
  \patent{EP\,767\,419}{Überlappende Bildschirmfenster}

  Die Objekte überdeckter Fenster werden in Abhängigkeit von
  Parametern (Objekte; Restgröße; Benutzersteuerung; \dots) sichtbar
  gemacht. Bei ausreichend großer sichtbarer Restfensterfläche des
  überdeckten Fensters werden die Objekte des überdeckten Fensters
  so aufbereitet bzw. skaliert, daß sie in diesem Fenster wieder
  vollständig -- optional unter Verwendung von Bildlaufleisten --
  sichtbar werden. Die Größe des überdeckten Fensters wird hierbei
  nicht verändert. Bei Textdaten erfolgt die Darstellung der
  Informationen durch einen Textumbruch unter Beibehaltung der
  Textreihenfolge. Falls die sichtbare Restfensterfläche des
  überdeckten Fensters für eine Darstellung der Objekte nicht
  ausreichend ist wird versucht, das überdeckte Fenster auf der
  Anzeige an eine freie Stelle zu verschieben. Da hierbei andere
  Fenster überdeckt werden können, soll die Verschiebung in
  Abhängigkeit der Aktualität möglicher, überdeckender Fenster
  erfolgen. Geschützt ist danach ein Computerprogramm (ablauffähig
  im Rechner oder bereitgestellt auf einem von einem Rechner
  lesbaren Medium) welches Programmcode enthält, mit dem auf Basis
  einer Ermittlung, Bereitstellung und Verarbeitung von
  Steuerungsparametern (werden in der Patentschrift allgemein
  erklärt) die o.\,b.\ Funktionen mittels Betriebssystem und
  grafischer Oberfläche ausführbar sind. In der Patentschrift wird
  am Beispiel eines IBM-PC / PS2-Modells die DV-Hardware aufgeführt.
  Hardwarekenntnisse sind aber für das Verständnis des Patents
  völlig unbedeutend. Die Einspruchsfrist verstrich am 19.\,1.\,2001
  ungenutzt.

  \vspace*{1.5cm}
          
  \patent{EP\,688\,450}{Dateisystem für Flash-Speicherbausteine}

  Dieses Patent dürfte es nahezu unmoeglich machen, Dateisysteme für
  Flash-Speicherbausteine zu entwickeln. In solchen Bausteinen kann
  man immer nur 64\,k o.\,ä.\ auf einmal ändern. Daraus ergeben sich
  ein paar Einschränkungen beim Dateisystem-Entwurf, um die man
  nicht herumkommt, und deren Konsequenzen hiermit patentiert sind.
  Ein paar weitere EPA-Patente im Bereich der Flash-Bausteine und
  der Speicherverwaltung dürften ihr übriges dafür tun, dass es sehr
  schwierig sein wird, Linux-Systeme in Haushaltsgeräten u.\,a.\ zu
  etablieren. Diese Domänen dürften dann dem dominierenden
  proprietären System (Windows CE?) vorbehalten bleiben.

  \patent{EP\,807\,891}{Elektronischer Einkaufswagen}

  Im WWW einzukaufende Gegenstände in einer Liste sammeln und erst
  zum Schluss kaufen. Das Patent wird verletzt, sobald die Liste
  zwischen Einkäufer und Verkäufer hin- und herwandert.

  \vspace*{1.5cm}
          
  \patent{EP\,823\,173}{Dateneinsparung bei\\mobiler TCP-Kommunikation}

  Dateneinsparung durch Multiplexen und Demultiplexen (Bündelung und
  Entbündelung mehrerer Anfragen auf einem Kanal) bei
  Internet-Verbindungen. Kaum ein kommender Standard der mobilen
  Internet-Kommunikation dürfte an diesem Problem vorbeikommen.
          
  \patent{EP\,242\,131}{Visualisierung von Prozessen}

  Funktionen visualisieren, indem man die Funktionsbestandteile
  (Ein- und Ausgabeparameter) einzeln graphisch darstellt,
  Iterationen am Bildschirm ermoeglicht und daraus ein
  Ablaufdiagramm erzeugt.

  \vspace*{1.5cm}
          
  \patent{EP\,592\,062}{Übermittlung von\\Kompressionsanforderungen}

  Eine Applikation übermittelt einem Kommunikationsserver die
  Anweisung, eine bestimmte zu sendende Datei vor der Sendung mit
  einem bestimmten Kompressionsverfahren zu komprimieren. Der
  MIME-Standard verstößt vermutlich gegen dieses Patent.
          
  \patent{EP\,522\,591}{Natürliche Sprache erkennen}

  Dank der folgenden Ansprüche besitzt Mitsubishi das Problem der
  Übersetzung von englisch-, japanisch- oder deutschsprachigen
  Fragesätzen in SQL-Abfragen mithilfe von nicht näher
  spezifizierten Parsern, Tabellen und Wörterbüchern.

  \vspace*{1.5cm}
          
  \patent{EP\,756\,731}{Erzeugung von Einkaufszetteln\\
  aus Kochrezepten}

  Hiervon ist jedes System betroffen, das Kundenwuensche nach
  Lebensmitteln aufnimmt, verarbeitet und daraus einen
  Einkaufszettel mit genauen Hinweisen auf zu kaufende Waren und
  Lagerungsorte etc.\ erzeugt.
          
  \patent{EP\,359\,815}{Speicherverwaltung:\\
  Unterscheidung zwischen\\
  benutzten und unbenutzten Blöcken}

  Jeder Speicherblock enthält ein Gültigkeits-Bit. Ist dieses bei
  einem fehlerhaften Speicherblock ausgeschaltet, so wird sofort
  eine ganze uebergeordnete Gruppe aus meist 4 Blöcken beschrieben.
  Ist es eingeschaltet, so wird nur eine geringer Zahl von Blöcken
  (meist 1 Block) neu geschrieben, da man dann davon ausgeht, dass
  die Vierergruppe richtig belegt ist und nur an der einen Stelle
  ein Fehler aufgetreten ist. D.\,h.\ dieses Patent beansprucht den
  gesamten möglichen Nutzen des Gültigkeits-Bits. Das EPA hat
  hunderte von Patenten auf Speicherverwaltungsarithmetik vergeben.
  Es fragt sich, wer außer IBM und Sun heute noch einen Speicher
  programmieren darf.

  \clearpage

  \patent{EP\,517\,486}{Miteingabe von Kontextdaten}

  Ein kurzer (und breiter) Anspruchsbereich. Die Beschreibung
  offenbart einen Versuch, eine auf Oberon aufbauende
  Systemsteuerungsoberfläche zu schaffen, die Vorzüge von
  Kommandozeile und GUI vereinigen soll.

  \vspace*{1.5cm}

  \patent{EP\,825\,526}{Übersetzung zwischen zwei Objekten}

  Anspruch 1 ist so was wie Juristendeutsch fuer folgende
  anscheinend patentwürdige Entdeckung bzw.\ ihre Anwendung auf
  Software-Objekte: Wenn Sie nur Englisch sprechen und ich nur
  deutsch, dann können wir trotzdem miteinander kommunizieren, wenn
  einer von uns beiden einen Dolmetscher mitbringt, der beide
  Sprachen beherrscht.

  \patent{EP\,461\,127}{Sprachlernen durch Vergleich eigener Aussprache mit
  der eines Lehrers}

  Dieses Patent deckt alle Systeme ab, die dem Sprachlernenden
  erlauben, ein Stück Text auszuwählen, selber vorzulesen und das
  Vorgelesene danach mit einer digital gespeicherten oder
  synthetisierten Muttersprachler-Version zu vergleichen. Damit ist
  diese ganze Branche patentiert. Natürlich kommen noch allerlei
  Verfeinerungen hinzu, die aber weder mit Naturkräften noch mit
  Programmiermethoden zusammenhängen. Letzteres gilt alles als
  selbstverständliches Handwerkszeug. Patentiert ist nur das
  Organisationsverfahren selbst. Nebenbei sind auch noch alle
  Spracherkennungssysteme mit Lernfunktion betroffen.

  \clearpage
          
  \patent{EP\,664\,041}{Prüfen von Lernstoff in Schulen}

  Der Hauptanspruch deckt alle notwendigen Merkmale der
  computergestützten Durchführung einer Prüfung in Schule oder Uni
  ab. Zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, eine Prüfung noch
  effektiver zu organisieren, sind mit je einem Unteranspruch
  abgedeckt.

  \vspace*{1.5cm}
          
  \patent{EP\,825\,525}{Vererbung von CORBA Objekten}

  Einfach formuliert heisst Anspruch 1: Eine Methode, welche die
  Erzeugung eines CORBA-Objektes aus einem anderen ermöglicht,
  ähnlich der "`Vererbung"' in C++ oder Java. Ein Software-Patent
  wie es im Buche steht: Die Methode ist Software, das Objekt ist
  Software, und die zugrundeliegende "`Technik"' (CORBA) ist
  ebenfalls Software (als solche).
          
  \patent{EP\,797\,806}{Binäre Datenanordnung}

  Ein 1997 erteiltes EPA-Patent mit Prioritätsdatum 1994, auf ein
  grundlegendes Verfahren der Informationsverarbeitung, welches
  u.\,a.\ in neueren WWW-Standards verbreitet ist. Nach diesem
  Verfahren wird alle Information durch eindeutig gekennzeichnete
  Einheiten (Atome) gekennzeichnet, die wiederum durch elementare
  Aussagen miteinander in Beziehung gesetzt werden, derart dass jede
  Beziehungsaussage aus zwei Atomkennzeichnern und einem
  Beziehungskennzeichner (bond) besteht. Dies erlaubt eine größere
  Unabhängigkeit zwischen den Daten und den Verfahren, welche zur
  Verarbeitung der Daten eingesetzt werden.

  \clearpage

  \patent{DE\,101\,085\,64}{Abspeichern von E-Mail}

  Dieses Patent deckt unter anderem die Archivierung von Daten
  eines verteilten Systems zusammen mit einem
  "`Verfügbarkeitszeitraum"' (der aber auch aus einem einzigen
  Zeitpunkt bestehen darf) ab.
                                 
  E-Mail stammt aus einem verteilten System (dem Internet) und
  enthält eine Datumsangabe. Das Archivieren von E-Mail verletzt
  daher dieses Patent. Dasselbe gilt aber z.\,B.\ auch die
  Benutzung von Versionierungswerkzeugen wie CVS.

  \clearpage
          
  \patent{DE\,197\,476\,03}{Sicherer Geschäftsverkehr\\per Mobiltelefon}

  Jeglicher sichere Geschäftsverkehr per Mobiltelefon erfordert
  jetzt eine Erlaubnis der Brokat GmbH. Das Patent verbietet es,
  eine digitale Nachricht telefonisch an ein Signiergerät überträgt
  und von diesem unterzeichnen zu lassen.

  \clearpage
          
  \patent{DE\,198\,382\,53}{Mehr Sicherheit durch abwechselnde\\
  physische Trennung eines\\Vermittlungsrechners von beiden Seiten}
  
  Um ein Intranet besser gegen Eindringversuche zu wappnen, wird der
  Schutzwallrechner (firewall) abwechselnd mal von der einen und
  dann von der anderen Seite physisch abgetrennt. Die
  Patentinhaberin behauptet, hierdurch werde ein wesentlicher
  Fortschritt in der Netzwerksicherheit erzielt. Tatsache ist, dass
  jeder, der diese naheliegende Funktionalität wirklich zum
  Funktionieren bringen möchte, bei Fraunhofer um Erlaubnis bitten
  muß.

  \clearpage
          
  \patent{EP\,794\,705}{Computergesteuertes Brotbacken}

  Wer den Vorgang des Brotbackens durch ein Computerprogramm
  steuert, verletzt dieses Patent. Es kommt dabei nicht darauf an,
  wie man die abtastenden und eingreifenden Geräte konzipiert und
  verteilt oder wie man sie programmiert: Jeder Backofen, bei dem
  der Benutzer zwischen verschiedenen Backprogrammen wählen kann
  (vgl.\ Waschprogramme einer Waschmaschine), verletzt das Patent.
  Die Ansprüche richten sich nicht auf ein Computerprogramm als
  solches, sondern auf eine damit verbundene Geschäftsidee. Der
  Kausalzusammenhang zwischen den eingesetzten Mitteln und der
  erzielten Wirkung bleibt dabei ein rein logischer: Es wird
  unabhängig von jeglicher neuen Lehre zum Einsatz von Naturkräften
  eine angeblich erfinderische Funktionalität beansprucht. Der
  Hongkonger Patentinhaber darf auf Lizenzgebühren von
  E-Kommerz-basierten Backwaren-Lieferdiensten aus 11 europäischen
  Ländern hoffen.

  \clearpage
          
  \patent{EP\,497\,041}{Computergesteuerte\\Medikamente-Infusion}

  Mit Mitteln der Datenverarbeitung steuern, wie Medikamente in den
  Blutkreislauf eines Patienten eingeleitet werden. Der
  Hauptanspruch umfasst das ganze Problem, für das einige mögliche
  Lösungen beschrieben werden. Die Erfindung liegt weder in einer
  betimmten Apparatur noch einer technischen Lehre (physikalischen
  Wirkungskausalität). Es handelt sich um ein rein logisches
  Gedankengebäude, das keiner empirischen Verifizierung bedarf. Das
  angeblich Neue und Erfinderische liegt in der Geschäftsidee, zu
  deren Umsetzung nur vorbekannte informatische und medizinische
  Kenntnisse nötig sind.

  \clearpage
          
  \patent{EP\,689\,133}{Paletten (Karteikarten) mit Reitern}

  Dieses Patent wurde vom EPA im August 2001 ohne Abstriche
  gegenüber der amerikanischen Originalversion erteilt. Die Prüfung
  dauerte 6 Jahre. Adobe hat aufgrund dieses Patentes eine Klage
  gegen Macromedia eingereicht und den Gerichtsprozeß gewonnen. Das
  Patent deckt die Einführung einer "`dritten Dimension"' in
  Menüoberflächen ab. Die Erfindung besteht darin, daß Sätze von
  anwählbaren Optionen "`hintereinander"' angeordnet und mit Reitern
  versehen werden. Dieses Prinzip wird in Bildbearbeitungsprogrammen
  wie Photoshop oder GIMP verwendet, aber nicht nur dort.

  \clearpage
          
  \patent{EP\,526\,034}{Eindeutige Dateibenennungskonventionen}

  1993 machte das Europäische Patentamt die Firma American Telephone
  \& Telegraph zum Besitzer aller Dateibenennungskonventionen, bei
  denen die Datei auch nach einer Namensänderung noch auffindbar
  ist, solange bestimmte eindeutig identifizierende Suchkriterien
  (wie z.\,B.\ eine laufende Nummer) als Teil des Dateinamens
  geführt werden. D.\,h.\ sowohl der leicht wandelbare und dafür
  auch leicht zu merkende Endnutzer-Dateiname als auch ein schwer zu
  merkender aber dafür eindeutiger Schlüssel werden zur Auffindung
  der Datei oder der Dateiengruppe verwendet.

  \clearpage
          
  \patent{EP\,538\,888}{Lesegebühren}

  Im Jahre 1993 erteilte das Europäische Patentamt der japanischen
  Firma Canon das alleinige Recht, Gebühren pro Einheit dekodierter
  Information zu erheben. Der Hauptanspruch umfaßt alle Systeme,
  bei denen eine lokale Dekodier-Applikation Informationen
  entschlüsselt, die von einem entfernten Informationsvermarkter
  übertragen wurden. Wenn der Informationsvermarkter den Traum des
  "`Zahlens pro Lesevorgang"' (geringstmöglicher Preis bei
  größtmöglicher Kontrolle) verwirklichen möchte, muß er bei Canon
  um eine Lizenz bitten. Allerdings beschreibt der Anspruch eine
  Klasse von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen
  (computer-implementierten Rechenregeln), und die angeblich neue
  und erfinderische Problemlösung (Erfindung), enthält selbst bei
  Miteinbeziehung der irrelevanten Implementationsmerkmale nicht
  mehr als ein Programm (als solchesr). Sämtliche Anspruchsmerkmale
  liegen auf dem Gebiet der Programmierung normaler
  Datenverarbeitungsanlagen.

  \clearpage
  
  \wirkung{Kompatibilitäts-Barriere}{Hochfrequenz-Kompression\\für ISDN und PPP}

  Das Kompressionsverfahren Stac beherrscht die Kommunikation im
  ISDN-Bereich und hat dort eine Kompatibilitäts-Barriere zugunsten
  von Microsoft-Betriebssystemen errichtet. Es beruht auf trivialen
  Patenten, die aber wegen ihrer großen Anzahl das Feld der
  Kompression so zudecken, dass kaum Hoffnung auf eine patentfreie
  Alternative zu Stac aufkommen kann.

  \vspace*{1.5cm}
          
  \wirkung{Kompatibilitäts-Barriere}{LZW-Kompression: GIF, ZIP, PDF, \dots}

  Das Kompressionsverfahren LZW ist mäßig effizient und mäßig
  genial. Es gibt inzwischen bessere Lösungen, manche sogar
  patentfrei. Aber wegen der Trägheit von De-Fakto-Standards wie
  GIF, ZIP, PDF usw sorgen die LZW-Patente weiterhin für viel Ärger.
  Es ist, als wären die Konjugationen der deutschen Sprache
  patentiert worden.
          
  \wirkung{Kompatibilitäts-Barriere}{Unscharfe Kompression in JPEG u.\,a.}

  Wenn Sie JPEG-Dateien erzeugen oder verwenden, verletzen Sie
  möglicherweise Patente. Einige Erweiterungen von JPEG sind
  patentiert. Grundlegende Kodierungsprinzipien, die u.\,a.\ in JPEG
  zum Einsatz kommen, sind in den USA und (illegalerweise auch) in
  Europa patentiert. Ein neuer Patentinhaber hat kürzlich begonnen,
  seine Vorrechte einzuklagen. Das JPEG-Konsortium erklärte
  daraufhin, daß JPEG nicht mehr ein Standard sei.

  \vspace*{1.5cm}
          
  \wirkung{Keine Freie Software}{PSOLA: Spracherzeugungspatent von\\
  France Télécom}

  Dieses Patent hat das Spracherzeugungssystem MBROLA daran
  gehindert, freie Software zu werden.
          
  \wirkung{Software zurückgezogen}{Lake DSP vs.\ Anders Torger}

  Anfang 2001 erhielt der schwedische Entwickler von Audio-Software
  Anders Torger einen Brief von Lake Technology Limited, der von ihm
  verlangte, daß er seine freie und quelloffene Software von seiner
  Webseite "`innerhalb von 48 Stunden"' entferne, weil diese eine
  wohlbekannte Rechenregel ("`einen hocheffizienten
  Konvolutionsalgorithmus"' in der Sprache von Lake), den Lake
  behauptet, erfunden zu haben, und für den sie erwarteten, ein
  europäisches Patent zu erhalten (Anmeldung 93914555.3 = EP0649578,
  Titel: "`Digital Filter Having High Accuracy And Efficiency"',
  basierend auf US 5,502,747). Obwohl Torger nichts anderes als ein
  Computerprogramm (als solches) geschrieben hat, schreckte ihn die
  Vorstellung eines kostspieligen Gerichtsverfahrens; daher
  entfernte er seine Software aus dem Netz. Lake behauptet,
  Millionen von Dollars in die Entwicklung dieser Technologie
  investiert zu haben, aber es scheint, daß nur ein geringer Teil
  davon -- wenn überhaupt -- in die Entwicklung des Algorithmus'
  floß. Torger versucht derzeit sogar, zu beweisen, daß Lake nicht
  der Ersterfinder des Algorithmus ist. Mit einem solchen "`prior
  art"'-Beweis ausgestattet, würde er zumindest seinee Quelltexte
  wieder im Netz veröffentlichen.
          
  \wirkung{Software zurückgezogen}{iPIX vs.\ Dersch: US-Patent bringt\\
  deutschen Mathematiker zum Schweigen}

  Ein deutscher Entwickler freier Software ist von der
  amerikanischen Firma iPIX mehrere Jahre lang verfolgt worden, weil
  er Programme schrieb, die eine von ihm selbst entwickelte
  Rechenregel zur Zusammensetzung von Bildern einsetzten, welches
  diese Firma in den USA patentiert hatte. Im Juni 2001 eskalierte
  der Streit. Prof.\ Dersch nahm sein Programm PTStitch vom Netz, um
  einer Klage aus dem Wege zu gehen, die iPIX seinen Erkenntnissen
  zufolge in den USA vorbereitete.

  \clearpage

  \wirkung{Kompatibilitäts-Barriere}{Vermessungsämter mauern Geodaten\\
  durch Datenformat-Problempatent ein}

  Die Deutschen Landesvermessungsämter haben eine Kartenreihe namens
  "`TOP50"' mit kartographischen Karten von Deutschland im Maßstab
  1:50000 (1 Pixel = $5\times 5$\,m) auf CD veröffentlicht. Zur
  Anzeige der Karten enthalten die CDs eine Sofware von "`EADS
  Dornier GmbH"' namens "`geogrid"'. Das Dateiformat ist nicht
  dokumentiert, aber patentiert. Ein Widerspruch? Nein, nur eine
  normale profitable Kombination.

  \clearpage

  \wirkung{Software zurückgezogen}{Xerox vs.\ Bulatov:\\
  Baumvisualisierungspatent\\
  behindert Optimierungsforschung}

  Ein Patent der Firma Xerox hat den Informatiker Prof.\ Bulatov
  dazu veranlaßt, sein freies und quelloffenes Programm HyperProf
  aus dem Netz zurückzuziehen. HyperProf war als Hilfsmittel zur
  Analyse von Optimierungspotentialen von Software geschätzt und
  vielfach unabkömmlich. Dieses Programm ist Teil der Forschung und
  dient wieder der Forschung. Selbst wenn Xerox ähnliches bieten
  würde, wäre das kein Ersatz für die verlorene
  Entwicklungsfreiheit. Uns ist bisher nicht bekannt, um welches
  Patent es sich handelt und ob es auch am EPA angemeldet ist.

  \clearpage
          
  \wirkung{Kompatibilitätsbarriere}{Häßliche TrueType- und\\
  OpenType-Schrifwiedergabe}

  TrueType- und OpenType-Schriften werden auf freien Systemen wie
  XFree86 langsam und unansehnlich wiedergegeben. Grund hierfür sind
  Patente. Als Apple und Microsoft sich auf das
  Schrifterzeugungsformat TrueType einigten, hielten sie noch einige
  Patent in den Händen, die sie bisher nie durchzusetzen versucht
  haben. Dennoch behalten sie sich eine Durchsetzung jederzeit vor.
  Auf Anforderung beunruhigter Großkunden stellen daher
  Distributoren wie SuSE und Redhat Funktionalitäten wie Entzerrung
  (anti-aliasing) aus. TrueType ist der dominierende Font-Standard
  und ist auch in OpenType enthalten. Auf letzteren Standard einigte
  sich Microsoft mit Adobe, und auch hier sorgen Adobe-Patente für
  Unsicherheit.

  \clearpage
          
  \wirkung{Keine Freie Software}{Dateisysteme auf\\Flash-Speicherbausteinen}

  Freie Betriebssysteme können auf allerlei neuer Hardware nicht
  laufen, weil die Hersteller sich über Softwarepatente die
  Kontrolle gesichert haben. Dies gilt z.\,B.\ für die
  Flash-Speicherbausteine von MSystem aber auch für manche
  Intel-Prozessoren. Wenn ein Betriebssystem portiert werden darf,
  darf es insoweit nicht mehr frei sein. Im gesamten Bereich der
  Speicherprogrammierung ist es sehr schwer, nicht ein Patent zu
  verletzen. Das schreckt Programmierer ab.

  \clearpage

  \wirkung{Kompatibilitäts-Barriere}{MPEG und Patente auf\\Kompression akustischer Daten}

  Akustische Kompression erfordert Kenntnisse der Gehörpsychologie,
  die auf Experimenten beruhen. Diese Verfahren liegen insofern nahe
  an dem Gebiet der patentierbaren Erfindungen nach klassischem
  Technikverständnis. Allerdings wurden die meisten
  Forschungsergebnisse bereits längst vor der Patentierung
  veröffentlicht, so dass wir es doch mit reinen Softwarepatenten zu
  tun haben, die trivial erscheinen, wenn man sie vor dem
  Hintergrund des veröffentlichten theoretischen Wissens betrachtet.
  Das gesamte Gebiet der Audiokompression ist von Dutzenden von
  grundlegenden Patenten zugemauert. Der Entwicklergruppe um
  Ogg/Vorbis ist es offenbar gelungen, eine patentfreie Alternative
  zu entwickeln, aber sie wird dennoch von den Konsortien der
  Patentinhaber bedroht. Um eine Lizenz zur Veröffentlichung von
  MP3- oder MPEG2-Software zu erhalten, muß man eine Pauschalsumme
  von 1 Million USD anzahlen. Andernfalls kommt nur die
  Veröffentlichung als proprietäre Software mit genauer
  Distributionskontrolle und Geldeinzug pro Kopie in Frage.
          
  \wirkung{Kompatibilitäts-Barriere}{ASF: Urheberrechts-Neuregelung\\durch ein Patent}

  Microsoft hat einem Programmierer freier Software verboten,
  Import/Export-Filter für sein Advanced Streaming Format (ASF) zu
  schreiben. Für Microsoft ist die Interoperabilität, um die es dem
  Programmierer ging, doppelt nachteilhaft: Sie untergräbt nicht nur
  die Einschluss-Effekte, auf denen Microsofts Plattformstrategie
  beruht, sondern sie erlaubt auch die Umgehung des in ASF
  eingebauten Kopierschutzes, mit dem Microsoft die Inhaltsanbieter
  auf seine Plattform locken will. Anders als im Falle DeCSS ist nun
  gar kein Prozess und keine umstrittene Gesetzesnovelle (DMCA) mehr
  notwendig, um Privatkopien zu verbieten und das kollektive
  Gedächtnis zu beseitigen. Ein Software-Patent tut es auch.
          
  \clearpage

  \wirkung{Kompatibilitäts-Barriere}{Dolby-Standard toleriert keine\\quelloffene Implementation}

  Auf Drohung einer Gruppe von Patentinhabern hin wurde ein Projekt,
  quelloffene Software zur Unterstützung der Audio-Standards rund um
  Dolby zu entwickeln, im März 201 vom Netz genommen. Die
  Patentinhaber verlangen eine Lizenzgebühr für jede verteilte Kopie
  des zu erstellenden Programms. Dadurch wird es unmöglich, dieses
  Programm in offener Manier zu erstellen. Da Dolby durch die Macht
  der Gewohnheit fest etabliert ist und da zudem die Patente (und zu
  erwartende Nachfolgepatente) nicht nur den Standard selbst,
  sondern ganze umliegende Problemfelder abdecken, könnte somit die
  Entstehung einer offenen und sicheren Audio-Infrastruktur auf
  Jahrzehnte hin ein Traum bleiben.

  \clearpage
          
  \wirkung{2,8 Millionen US-Dollar Strafe}{Adobe bedroht Softwareurheber in US\\und EU mit Palettenpatent}

  Im Sommer 2001 griff Adobe Macromedia wegen Verletzung seines
  Patents US 546528 an, welches die Idee einer dritten Dimension in
  Menüs auf Benutzeroberflächen von Programmen abdeckt. Das
  Europäische Patentamt (EPA) hat gegen den Buchstaben und Geist des
  geltenden Gesetzes das Patent EP689133 mit genau den gleichen
  Ansprüchen erteilt. Für die Prüfung benötigte das EPA 5 Jahre.
  Anfang Mai 2002 gab ein amerikanisches Gericht Adobe recht und
  zwang Macromedia, 2,8 Millionen USD Strafe zu zahlen. Wenn es nach
  dem Willen der europäischen Kommission geht, wird dieses Patent
  bald auch hier rechtsbeständig sein.

  \clearpage
          
  \wirkung{Kompatibilitäts-Barriere}{Kryptographie-Patente}

  Der Bereich der Kryptographie hat seine Besonderheiten. Einen
  Krypto-Algorithmus zu finden erfordert relativ viel Gehirnschmalz
  und die durch Patentierung der wesentlichen Schritte zu
  erreichende Blockierwirkung ist sehr hoch. So war es besonders
  beim RSA-Patent. In den 90er Jahren wurden schließlich
  unblockierte Alternativen gefunden und z.\,T.\ von der US-Regierung
  frei gekauft. Aber ein Patent des Frankfurter Professors Claus
  Schnorr machte dem wieder einen Strich durch die Rechnung. Die
  Patentverwertungsfirma PKP, die sich dieses Patent aneignete,
  behauptete, dass das gesamte Gebiet der Kryptographie von ihrem
  Patentportfolio abgedeckt sei und auch Algorithmen wie ElGamal und
  DSA nicht mehr frei verwendet werden dürften. Erst nach einigen
  Prozessen und nach Ablauf einiger Patente entstand schließlich
  etwas mehr Freiraum für die Verbreitung der Kryptograhpie in
  Systemen wie GnuPG.

  \clearpage
          
  \wirkung{Selektive Klage}{Software-Patente als Waffe gegen Kritiker}

  Im Herbst 2000 verklagte eine Patentverwertungsfirma den
  amerikanischen Patentkritiker Greg Aharonian wegen Verletzung
  ihres Patents auf Kompression von Daten auf dem Wege der
  Datenübertragung zwischen einem Servier- und einem
  Abfrageprogramm, in diesem Falle dem Apache-Webserver auf
  Aharonians Linux-System. In der Klageschrift fehlt jeder Hinweis
  darauf, in wieweit Aharonian sich anders verhalten hat als irgend
  ein beliebiger WWW-Autor. Stattdessen wird Aharonian bezichtigt,
  TechSearch kritisiert und die Regierung der Vereinigten Staaten
  diffamiert zu haben.

  \clearpage
          
  \wirkung{Gerichtsprozeß}{OpenMarket verklagt Intershop wegen\\
  "`System zum Verkauf im Internet"'}

  Am 9.\,1.\,2001 griff die US-Firma OpenMarket den größten
  deutschen Entwickler von Internet-Verkaufssystemen, Intershop,
  wegen Verletzung eines Patentes auf Netzverkaufssysteme in den USA
  an. Die entsprechenden Patentanträge von OpenMarket liegen derweil
  beim EPA und warten noch auf Genehmigung.

  \vspace*{1.5cm}
          
  \wirkung{Monopol}{Keine WWW-Indexierung mehr\\ohne Erlaubnis von CMGI?}

  Im Januar 2001 erklärte der Chef der Firma, die Altavista gekauft
  hat, Altavista besitze ca 50 Patente auf grundlegende Prinzipien,
  ohne die zu verletzen niemand das WWW indexieren könne, und
  kündigte an, in den kommenden Monaten Firmen, die das Internet
  oder auch ihr Intranet indexieren, zur Kasse und notfalls vor
  Gericht bitten zu wollen, um den maximalen Gewinn aus diesen
  Patenten herauszuholen.
          
  \wirkung{Kompatibilitäts-Barriere}{Patent auf suchwortbasierte\\
  Hypertext-Verweise gefährdet\\neuen WWW-Standard}

  Im Januar 2001 fand das WWW-Normierungsgremium W3C heraus, dass
  ihre künftige Version der Hypertext-Auszeichnungssprache XML ein
  Patent von Sun Microsystems verletzte. Durch Beschluss des
  US-Patentamtes war Sun zum Eigentümer der Idee geworden, einem
  Webseiten-Verweis ein Suchwort hinzuzufügen, welches das
  Blätterprogramm (Brauser) veranlasst, das Dokument von dort ab
  anzuzeigen, wo das Suchwort gefunden wurde. Suns Lizenzbedingungen
  sind relativ großzügig und neuartig: jeder darf das Konzept
  verwenden, solange weitere darauf basierende Konzepte offengelegt
  werden. Auch wenn hierin eine gute Absicht zu erkennen ist, so
  schränkt Sun damit doch die Entwicklung und Verbreitung des neuen
  Standards ein, und viele Leute fragen sich, ob Sun dazu ein
  moralisches Recht hat, zumal das Patent anfechtbar ist.

  \clearpage
          
  \wirkung{Kompatibilitäts-Barriere}{RDF: Webstandard durch\\
  Grundlagenpatent bedroht}

  1997 erhielt eine obskure kanadische Firma ein europäisches Patent
  mit Prioritätsdatum 1994 auf ein grundlegendes Verfahren der
  Datenverarbeitung, nämlich die Beschreibung von Informationen als
  eine Hierarchie binärer Verknüpfungen. Das amerikanische Patent
  wurde schon früher erteilt. 1999 wurde ein Kommunikationsprotokoll
  namens RDF zum offiziellen Web-Standard erhoben. 2001, als der
  Standard bereits eine gewisse Unterstützung durch Applikationen
  genoss, begann ein Tantiemen-Inkassobüro, das Patent
  durchzusetzen. In einem ersten Schritt wurden 50 Firmen abgemahnt.

  \clearpage
          
  \wirkung{Monopol}{SOAP \& Co: Internet-Telephonie:\\No Voice over IP}

  Führende Fachleute halten es für unmöglich, in den nächsten 15
  Jahren freie oder unabhängige Software für die Internet-Telephonie
  zu schaffen. Zu viele grundlegende Rechenregeln sind patentiert.
  Diese Regeln sind nicht nur schwer bis unmöglich zu umgehen, sie
  sind auch Teil von Standards, die ein IP-Telefonie-System
  einhalten muß, um zu marktdominierenden Systemen kompatibel zu
  sein. So können die Telefongesellschaften die bisherige
  proprietäre Struktur dieses Bereiches weiter aufrecht erhalten.
  Dennoch gibt es Versuche, patentfreie Alternativen zu etablieren.

  \clearpage
          
  \wirkung{Kompatibilitäts-Barriere}{Microsoft verbietet GNU-Software\\
  Kommunikation mit CIFS-Anwendungen}

  Anfang April 2002 gab Microsoft bekannt, daß die neue
  Spezifikation CIFS, die zu einem umfassenden
  Kommunikationsstandard werden soll, nicht von freier Software
  unter GNU GPL oder ähnlichen Lizenzen verwendet werden darf.
  Grundlage hierfür sind zwei US-Patente von Microsoft mit Stichtag
  1989 bzw 1993, die ein weites Problemfeld der Rechnervernetzung
  ebenso wie einige in CIFS festgelegten Spezialfälle abdecken.
  Erste Untersuchungen zeigen, dass diese Patente keine
  EP-Entsprechung haben, d.\,h.\ vom Europäischen Patentamt (EPA)
  nicht erteilt wurden. Allerdings besitzt Micro§oft ein EP-Patent
  über verteiltes Bearbeiten von Dateien, welches ebenso dazu dienen
  könnte, Projekten wie Samba und Mono zu Leibe zu rücken.

  \clearpage
          
  \wirkung{Software zurückgezogen}{OCS vs.\ HIT: Geometrie-Patent\\beendet Shareware-Projekt}

  Ein Abmahnungsschreiben der Firma Oberthur Card System sorgte 2002
  für das Verschwinden einer Programmier-Bibliothek vom Netz. Der
  französische Entwickler Marcel Martin gab sein Projekt auf,
  nachdem Oberthur behauptet hatte, der legitime Besizter gewisser
  Regeln der Geometrie zu sein. Wir veröffentlichen ein
  Beispielprogramm, welches den Angaben von Oberthur zufolge den
  Patentanspruch verletzt. Martin merkt dazu an: "`Ich mußte dieses
  Projekt einstellen, denn ich kann nicht eine Armee von Anwälten
  bezahlen, um mich jedesmal zu verteidigen, wenn Oberthur oder
  jemand anders mir mir neue Bedingungen für das Weitermachen
  diktieren will. Entwickler reagieren sehr empfindlich auf
  juristischen Terror dieser Art. Wenn Software-Patente in Europa
  legalisiert werden, wird dies zwangsläufig zu einer weiteren
  Drosselung der Softwareproduktion führen."'

  \vspace*{1.5cm}
          
  \wirkung{Software zurückgezogen}{National Instruments vs.\ Mathworks}

  Nach einem zweijährigen Prozess verurteilte ein US-Gericht
  verurteilte Mathworks, sein Programm Simulink aus dem Verkehr zu
  ziehen. Mit einem solchen verwandten Europäischen Software-Patent
  könnte durchaus auch in Europa ein ähnlicher Rechtsstreit
  stattfinden. Wenn das Patent denn rechtsbeständig wäre.

\iffalse

  \clearpage

  \subsection*{Robert Barr (CISCO) 2002}

  \emph{Statement of Robert Barr,\\
  IPR department of CISCO}

  My observation is that patents have not been a positive force in
  stimulating innovation at Cisco. Competition has been the motivator;
  bringing new products to market in a timely manner is critical.
  Everything we have done to create new products would have been done
  even if we could not obtain patents on the innovations and
  inventions contained in these products. I know this because no one
  has ever asked me ``can we patent this?'' before deciding whether to
  invest time and resources into product development.

  [\dots]

  The time and money we spend on patent filings, prosecution, and
  maintenance, litigation and licensing could be better spent on
  product development and research leading to more innovation.  But we
  are filing hundreds of patents each year for reasons unrelated to
  promoting or protecting innovation.

  [\dots]

  Moreover, stockpiling patents does not really solve the problem of
  unintentional patent infringement through independent development.
  If we are accused of infringement by a patent holder who does not
  make and sell products, or who sells in much smaller volume than we
  do, our patents do not have sufficient value to the other party to
  deter a lawsuit or reduce the amount of money demanded by the other
  company.  Thus, rather than rewarding innovation, the patent system
  penalizes innovative companies who successfully bring new products
  to the marketplace and it subsidizes or  rewards those who fail to
  do so.

  \subsection{Bill Gates 1991: Patents exclude competitors, lead
  industry to standstill}

  \emph{Lessig 2002-07-24: Keynote to OSCON}

  If people had understood how patents would be granted when most of
  today's ideas were invented and had taken out patents, the industry
  would be at a complete standstill today. \dots\ The solution is
  patenting as much as we can. A future startup with no patents of its
  own will be forced to pay whatever price the giants choose to
  impose.  That price might be high. Established companies have an
  interest in excluding future competitors.

  \subsection*{Microsoft 7/2001: ``Get your money and
  let's go to court''}

  News report about a public discussion at the ``Open Source
  Convention'' between Microsoft executive Craig Mundie and well
  known representatives of the free software community in July 2001.

  Asked by CollabNet CTO Brian Behlendorf whether Microsoft will
  enforce its patents against open source projects, Mundie replied,
  ``Yes, absolutely.'' An audience member pointed out that many open
  source projects aren't funded and so can't afford legal
  representation to rival Microsoft's. ``Oh well,'' said Mundie. ``Get
  your money, and let's go to court.''

  Similar statements have been made by other Microsoft officials, such
  as Steve Ballmer at the CeBit trade fair in 2002.

  \subsection{Monopolkommission 2002}

  \emph{In ihrem 14.\ Hauptbericht warnt die deutsche
  Monopolkommission, ein beratendes Organ, das der Kartellbehörde
  und dem Wirtschaftsministerium nahesteht, vor
  Software-Patenten.}

  Rechtlicher Ausgangspunkt f\"{u}r die Betrachtungen ist das
  Europ\"{a}ische Patent\"{u}bereinkommen (EP\"{U}). Es wurde 1973 in
  M\"{u}nchen unterzeichnet und z\"{a}hlt 20 Vertragsstaaten.
  Europ\"{a}ische Patente werden generell f\"{u}r Erfindungen erteilt,
  die neu sind, auf erfinderischer T\"{a}tigkeit beruhen und
  gewerblich anwendbar sind. Expressis verbis ausgeschlossen sind
  gem\"{a}{\ss} Art. 52 Abs. 2 lit. c EP\"{U} jedoch ``Programme
  f\"{u}r Datenverarbeitungsanlagen''. Dennoch hat das Europ\"{a}ische
  Patentamt (EPA) vielfach Patente f\"{u}r technische Erfindungen
  erteilt, bei denen ein Computerprogramm verwendet wird. Das EPA geht
  n\"{a}mlich davon aus, dass durch das EP\"{U} nicht alle
  Computerprogramme von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind und
  verweist auf den technischen Charakter einer Erfindung als
  wesentliche Voraussetzung f\"{u}r ihre Patentierbarkeit. Es
  unterscheidet folglich zwischen patentf\"{a}higen und nicht
  patentf\"{a}higen Computerprogrammen nach dem Kriterium der
  Technizit\"{a}t. Demnach ist ein rein abstraktes Werk ohne
  technischen Charakter nicht patentf\"{a}hig; es muss ein
  zus\"{a}tzlicher technischer Effekt (Mehreffekt) vorliegen. Das EPA
  schafft damit einen zus\"{a}tzlichen Ausschlusstatbestand, der sich
  aus Wortlaut und Systematik des Art. 52 EP\"{U} nicht ergibt und nur
  mit einem Zirkelschluss begr\"{u}ndet werden kann. Da der technische
  Charakter einer Erfindung Voraussetzung f\"{u}r ihre
  Patentierbarkeit ist und das EP\"{U} ein Patentierungsverbot f\"{u}r
  Computerprogramme enth\"{a}lt, muss es nach dem Verst\"{a}ndnis des
  EPA Computerprogrammen ohne zus\"{a}tzlichen technischen Effekt an
  der Technizit\"{a}t mangeln. Diese Auslegung z\"{a}umt das Pferd von
  hinten auf und ist mit dem Wortlaut des Art. 52 EP\"{U} nicht
  vereinbar.

  \subsection{Margareta Wolf, MdB, Wirtschaftspolitische Sprecherin
  der Gr\"{u}nen Fraktion}

  \emph{Eur.\ Patentamt begehrt grenzenlose Patentierbarkeit.
  Offener Brief zum "`Basisvorschlag f\"{u}r die Revision des
  Europ\"{a}ischen Patent\"{u}bereinkommens"'}

  Gr\"{u}nder werden durch die Debatte \"{u}ber die m\"{o}gliche
  Patentierbarkeit von Software und Gesch\"{a}ftsideen auch in Europa
  verunsichert.  Hier muss schnell Klarheit geschaffen werden.

  Computerprogramme ``als solche'' sind nach dem Europ\"{a}ischen
  Patent-\"{U}bereinkommen (EP\"{U}) nicht patentierbar. In den USA
  dagegen ist grunds\"{a}tzlich alles menschengemachte patentierbar.

  Bei Software-Entwicklern und in der Open-Source-Szene besteht
  erhebliche Verunsicherung, weil bef\"{u}rchtet wird, dass \"{u}ber
  die Novelle des EP\"{U} und eine angek\"{u}ndigte Richtlinie der
  Europ\"{a}ischen Kommission in Europa amerikanische Verh\"{a}ltnisse
  eingef\"{u}hrt werden sollen.

  In den USA wird der Wettbewerb bereits erheblich auch durch die
  Patentierung von Gesch\"{a}ftsideen behindert. Viel zitiertes
  Beispiel ist das Patent von Amazon auf das one-click-Verfahren bei
  der Bestellung von G\"{u}tern im Internet.

  Allerdings ist bereits in den letzten Jahren in Europa Software
  zunehmend als Bestandteil technischer Verfahren patentiert worden,
  denn: Technische Verfahren, die Computerprogramme beinhalten, sind
  patentierbar. Beispiel daf\"{u}r ist eine computergesteuerte
  Werkzeugmaschine, die insgesamt patentierbar ist. Es mangelt derzeit
  an eingehenden \"{o}konomischen Analysen, die die Wirkungen einer
  m\"{o}glichen Patentierung von Software beschreiben. Wir sehen
  allerdings die Gefahr einer weiteren Verst\"{a}rkung von
  B\"{u}rokratie mit dem Effekt, dass dringend notwendige Innovationen
  behindert werden.

  Die Erm\"{o}glichung der Patentierung von Software w\"{u}rde
  dar\"{u}ber hinaus erhebliche technische und administrative Probleme
  schaffen: in der Zeit, die Anmeldung eines Patentes derzeit
  ben\"{o}tigt (derzeit 2 Jahre), ist das Patent l\"{a}ngst veraltet.
  Die Dokumentation der Patente w\"{a}re extrem aufwendig. Kleine und
  mittlere Unternehmen w\"{u}rden durch die Patentierung
  benachteiligt: Gro{\ss}e Firmen, die \"{u}ber die Ressourcen
  verf\"{u}gen, die Patententwicklung zu verfolgen und Patente
  anzumelden k\"{o}nnten auf diese Weise zus\"{a}tzliche Ertr\"{a}ge
  erwirtschaften. Der Wettbewerb w\"{u}rde sich von der schnellen
  Umsetzung von Innovationen auf juristische Streitereien verlagern
  und der technische Fortschritt w\"{u}rde behindert werden. Das muss
  verhindert werden!

  \subsection{J\"{o}rg Tauss, MdB, Vorsitzender des
  Parlamentarischen Unterausschusses f\"{u}r die Neuen Medien}

  \emph{Eur.\ Patentamt begehrt grenzenlose Patentierbarkeit.
  Offener Brief zum "`Basisvorschlag f\"{u}r die Revision des
  Europ\"{a}ischen Patent\"{u}bereinkommens"'}

  In technologiepolitischen Fachkreisen h\"{o}rt man immer wieder die
  Behauptung, das Patentsystem m\"{u}sse auf gewisse Bereiche der
  Informationstechnik ausgeweitet werden, weil sonst deren
  Investitionen nicht gen\"{u}gend gesch\"{u}tzt w\"{u}rden.  Diese
  Behauptung wurde bisher allerdings immer nur als abstrakte
  Grundwahrheit weitergegeben und niemals anhand von Tatsachen der
  deutschen oder europ\"{a}ischen IT-Wirtschaft belegt.

  Selbst wenn es gel\"{a}nge, Bereiche der Informationstechnik zu
  finden, in denen Patente nachweislich vorteilhaft wirken oder
  gewirkt haben, m\"{u}sste man noch immer untersuchen, ob eventuelle
  sch\"{a}dliche Nebenwirkungen der Patentierung diese Vorteile nicht
  \"{u}berwiegen.

  Aber w\"{a}hrend bei der Legislative noch vollkommene Unklarheit
  herrscht, schreitet die Judikative bereits zur Tat, gew\"{a}hrt
  Tausende von Softwarepatenten und dr\"{a}ngt auf \"{A}nderung der
  Gesetzesregeln.  Es ist daher h\"{o}chste Zeit f\"{u}r uns als
  Gesetzgeber, uns um diese Fragen zu k\"{u}mmern.

  \subsection{Rainer Br\"{u}derle, Wirtschaftspolitischer Sprecher
  der FDP-Bundestagsfraktion, 2000-09-13}

  \emph{Eur.\ Patentamt begehrt grenzenlose Patentierbarkeit. Offener
  Brief zum "`Basisvorschlag f\"{u}r die Revision des
  Europ\"{a}ischen Patent\"{u}bereinkommens"'}

  Die Vorentscheidung zugunsten von Softwarepatenten des
  Verwaltungsrates des Europ\"{a}ischen Patent\-amtes l\"{a}sst
  aufhorchen. Hier wurde auf Verwaltungsebene eine
  Schl\"{u}sselentscheidung f\"{u}r die Schl\"{u}s\-sel\-tech\-no\-lo\-gien des
  21. Jahrhunderts vorbereitet. Das Thema Softwarepatente ist
  allerdings zu wichtig f\"{u}r unsere wirtschaftliche Zukunft, als
  dass es l\"{a}nger in den Hinterzimmern multinationaler Gremien und
  den juristischen Spezialzirkeln gef\"{u}hrt werden darf.

  Wir sollten sehr kritisch pr\"{u}fen, ob wir auf dem schnellebigen
  Gebiet der Software einen exklusiven Patentschutz wollen.  Denn die
  Patentierung von Software ist ein h\"{o}chst zweischneidiges
  Unterfangen. Dem Schutzinteresse Einzelner steht die
  Innovationsf\"{a}higkeit der gesamten Branche gegen\"{u}ber.  Es
  sollte aufhorchen lassen, dass der zweitgr\"{o}{\ss}te
  Softwarehersteller der Welt ORACLE sich aus diesem Grund massiv
  gegen Softwarepatente ausspricht. Insbesondere die in Europa starke
  und zukunftstr\"{a}chtige Bewegung der freien Software (OpenSource
  wie LINUX) w\"{a}re durch Softwarepatente in ihren Grundfesten
  gef\"{a}hrdet.

  Softwarepatente bergen die Gefahr in sich, da{\ss} die Gro{\ss}en
  der Branche dank Finanz und Personalkraft kleine und
  mittelst\"{a}ndische Softwareschmieden mittels der Patentierung
  existenziell gef\"{a}hrden werden.  Die Verfahren gegen Microsoft
  belegen aber deutlich, wie wichtig und schwierig Wettbewerb schon
  heute im Softwarebusiness ist. Die heftigen Debatten um
  Softwarepatente in den USA, aufgekommen durch die Patente f\"{u}r
  amazon.com, sollten Europa eine Mahnung sein. Wir sollten nicht um
  jeden Preis alles von Amerika \"{u}bernehmen.

  Europa w\"{a}re gut beraten, bei den Softwarepatenten an die meist klein- und mittelst\"{a}ndische Struktur seiner Softwareindustrie zu denken. Es wirft kein gutes Licht auf das Gewicht die Bundesregierung, dass sie sich nicht im Verwaltungsrat gegen die Softwarepatentierung durchsetzen konnte. Die M\"{a}rkte von morgen sind die M\"{a}rkte von Ideen. Die Gedanken, auch die zu Software geronnenen, sollten aus liberaler Sicht weitestgehend frei bleiben.

  \subsection{FDP Resolution 2001/05}

  Software geh\"{o}rt zu den Schl\"{u}s\-sel\-tech\-no\-lo\-gien von Gegenwart
  und Zukunft. Die Innovationsf\"{a}higkeit der Softwareindustrie ist
  k\"{u}nftig mitentscheidend f\"{u}r das Schicksal der
  Volkswirtschaften. Wir brauchen daher rechtliche und
  gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen, die die hohen Investitionen
  in Software sichern und eine dynamische Weiterentwicklung nicht
  behindern.

  Software genie{\ss}t heute weltweit umfassenden Schutz durch das
  Urheberrecht. Damit ist den Herstellern und Programmierern ein
  starkes absolutes Recht verliehen, um ihre Interessen umfassend
  ge\-gen\-\"{u}\-ber Dritten wahrnehmen zu k\"{o}nnen. Indes kennt die
  US-amerikanische Rechtsordnung auch die Patentierbarkeit von
  Software. Im Gegensatz zum Urheberrecht sch\"{u}tzt das Patent
  jedoch nicht das fertige Produkt, sondern dehnt den Schutz auf die
  Methode oder gar ein softwarebasierendes Gesch\"{a}ftsmodell aus.
  Die Entwicklung in den USA zeigt schon heute deutlich, dass die
  Patentierung von Software sich negativ auf die Entwicklung neuer
  Produkte und Gesch\"{a}ftsmodelle auswirken kann. Denn einzelne
  Softwarepatente k\"{o}nnen im Bereich der sogenannten
  Individualsoftware ganze M\"{a}rkte blockieren.

  Sowohl nach deutschem Patentrecht als auch nach dem Europ\"{a}ischen
  Patent\"{u}bereinkommen sind Computerprogramme als solche derzeit
  nicht patentierbar. Die FDP spricht sich daf\"{u}r aus, an dieser
  Rechtslage im Grundsatz festzuhalten.

  \subsection{Dr.\ Martin Mayer, medienpolitischer Sprecher der
  CDU, 9/2000}

  \emph{Eur.\ Patentamt begehrt grenzenlose Patentierbarkeit.
  Offener Brief zum "`Basisvorschlag f\"{u}r die Revision des
  Europ\"{a}ischen Patent\"{u}bereinkommens"'}

  Statt der beabsichtigten generellen Ausdehnung des Patentschutzes
  f\"{u}r Software in Europa muss ein zweij\"{a}hriges Moratorium
  beschlossen werden.

  Auf der 'Diplomatischen Konferenz 2000' der Europ\"{a}ischen
  Patent\"{a}mter ist vorgesehen, 'Programme f\"{u}r
  Datenverarbeitungsanlagen' aus der Ausnahmevorschrift Art. 52(2),
  europ\"{a}isches Patent\"{u}bereinkommen, zu streichen, und somit
  generell die Patentierung von Software zu erm\"{o}glichen.

  In der Fachwelt gibt es gegen diese Absicht die berechtigte
  Bef\"{u}rchtung, dass durch den Revisionsvorschlag

  \begin{itemize}
    \item
      Monopolstellungen gro{\ss}er Softwareh\"{a}user gest\"{a}rkt und
      erweitert,
    \item
      kleine Softwareunternehmen und selbstst\"{a}ndige Programmierer
      in ihrer Existenz bedroht und
    \item
      insgesamt der Fortschritt in der Softwareentwicklung deutlich
      gebremst w\"{u}rden.
  \end{itemize}

  Eine derart verheerende Entwicklung, die sich in den USA schon jetzt
  abzeichnet, darf in Europa nicht stattfinden. Deshalb muss vor einer
  weiteren Rechtssetzung f\"{u}r den Schutz von Software eine
  gr\"{u}ndliche, \"{o}ffentliche Diskussion von Fachwelt und Politik
  auf der Basis der folgenden Grunds\"{a}tze gef\"{u}hrt werden.

  \begin{enumerate}
    \item
      Ziele des Rechtsschutzes f\"{u}r Software:
      \begin{itemize}
        \item
          Der Rechtsschutz muss Programmierer und Unternehmen in die Lage versetzen, die Fr\"{u}chte ihrer Arbeit zu ernten. Die finanzielle Entlohnung, die sich nur \"{u}ber den Rechtsschutz verwirklichen l\"{a}sst, ist der wichtigste Anreiz f\"{u}r den Fortschritt in der Softwareprogrammierung und Anwendung.
        \item
          Der Rechtsschutz darf aber nicht zur St\"{a}rkung von weltbeherrschenden Monopolen f\"{u}hren. Er muss den Wettbewerb f\"{o}rdern statt ihn zu behindern.  Vor allem darf er keinesfalls kleine Softwareunternehmen und selbstst\"{a}ndige Programmierer benachteiligen und in ihrer Existenz bedrohen.
      \end{itemize}
    \item
      Ma{\ss}geschneiderter Rechtsschutz f\"{u}r Software
      \begin{itemize}
        \item
          Das Urheberrecht wurde zum Schutz von k\"{u}nstlerischen und
          schriftstellerischen Werken geschaffen. Es sch\"{u}tzt auch
          Computerprogramme in ihrer Eigenschaft als Sprachwerke.
          Allerdings sch\"{u}tzt das Urheberrecht die Software nur
          unzul\"{a}nglich.
        \item
          Die Patente wurden im beginnenden Industriezeitalter zum
          Schutz technischer Erfindungen eingef\"{u}hrt. In
          Ausgestaltung und Zeitdauer tragen sie den Erfordernissen
          der Wissensgesellschaft nur unzureichend Rechnung. 
      \end{itemize}
    \item
      Software ist im Vergleich zu schriftstellerischen und
      k\"{u}nstlerischen Werken und zu technischen Erfindungen etwas
      v\"{o}llig Neues und Andersartiges. Sie ist das elementare
      Hilfsmittel in der Informationsgesellschaft und dringt in immer
      neue Bereiche vor. Daher muss f\"{u}r sie ein eigenes,
      ma{\ss}geschneidertes Instrument des Rechtsschutzes geschaffen
      werden.
  \end{enumerate}

\fi

  \clearpage

  \section[Brief: Appell an die Bundesregierung]%
          {Appell an die Bundesregierung}

  FFII e.\,V.

  \bigskip

  Sehr geehrte Damen und Herren!
  \label{offen-brief}
  \medskip

  Die Bundesregierung setzt sich derzeit in der 
  Europ\"{a}ischen Union f\"{u}r die Patentierbarkeit grundlegender
  Regeln des Denkens, Rechnens und Organisierens ein.
  Zugleich bedient sich die Bundesregierung auf ihren Webseiten selbst
  einiger der \"{u}ber 30000 Organisations- und Rechenregeln,
  auf die das Europ\"{a}ische Patentamt bislang gegen den
  Buchstaben und Geist der geltenden Gesetze Patente erteilt hat.

  \medskip

  Im Zusammenhang der aktuellen Diskussion \"{u}ber den Vorschlag
  der Europ\"{a}ischen Kommission zur Patentierbarkeit computer-implementierter
  Organisations- und Rechenregeln vom 20.\ Februar 2002 fordern
  wir von der Bundesregierung folgendes:

  \begin{itemize}
    \item
      Die Bundesregierung sollte dar\"{u}ber Rechenschaft ablegen,
      welche patentierten Organisations- und Rechenregeln sie auf
      ihren Web-Seiten verwendet, ob sie die Patente f\"{u}r
      rechtm\"{a}{\ss}ig h\"{a}lt und welche Lizenzen sie daf\"{u}r
      gegebenenfalls erworben hat.  Ferner sollte sie kl\"{a}ren, zu
      welchen Konditionen Normalb\"{u}rger, insbesondere solche, die
      selbst geschriebene oder frei verf\"{u}gbare Software
      einsetzen, in den Genuss \"{a}hnlicher Lizenzen kommen
      k\"{o}nnen.
    \item
      Die Bundesregierung sollte ihre Position zum rechtlichen
      Status von Logikpatenten anhand von Beispielpatenten klar stellen.
      Erst wenn es eine deutsche Position gibt, kann das BMJ diese
      Position im Rat der Europ\"{a}ischen Union vertreten.  Zwischen
      nicht vorhandenen Positionen gibt es auch nichts zu harmonisieren.
      Auch die Opposition sollte sich ihrer Verantwortung stellen.
      Aus den bisherigen \"{A}u{\ss}erungen beider Seiten spricht
      kaum mehr als die hohe Kunst des delphischen Orakels.
    \item
      Wir haben zum Logikpatent-Richtlinienvorschlag der
      Europ\"{a}ischen Kommission einen umfassenden Gegenvorschlag
      ausgearbeitet. Zahlreiche angesehene Personen und
      Organisationen der Software-Branche unterst\"{u}tzen diesen
      Gegenvorschlag. 125000 Unterzeichner und 400 Firmen
      unterst\"{u}tzen eine Petition in \"{a}hnlichem Sinne. Wir
      schlagen vor, dass die Bundesregierung sich unseren
      Gegenvorschlag vorl\"{a}ufig zu eigen macht oder zumindest so
      lange in Br\"{u}ssel als dialektischen Gegenpol ins
      Gespr\"{a}ch bringt, wie sie keine eigene ebenso klare und
      begr\"{u}ndete Position eingenommen hat.
    \item
      Die Position der Bundesregierung und des Bundestages muss von
      Leuten erarbeitet werden, die verstehen, wie Software-Entwicklung
      funktioniert.  Juristisches Fachwissen allein gen\"{u}gt nicht.
      Im Europ\"{a}ischen Ministerrat sollten Personen f\"{u}r unser
      Land sprechen, die in unserer Software-Fachwelt Ansehen als
      Experten in Fragen der Software-\"{O}konomie und des optimalen
      Schutzumfangs f\"{u}r Software-Sch\"{o}pfungen genie{\ss}en und
      denen man zutrauen kann, dass sie die vom Bundestag und der
      Bundesregierung erarbeiteten Positionen kraftvoll vertreten.
  \end{itemize}

  \medskip 

  Bisherige Briefe und Appelle aus unserem Kreis an die
  Bundesregierung in dieser Sache wurden an das BMJ-Patentreferat
  weitergeleitet und dann nicht beantwortet.  Selbst ein offener
  Brief von MdB Tauss an die Bundesjustizministerin wurde, soweit
  uns bekannt, nicht beantwortet. Wir hoffen diesmal auf eine
  Antwort von Politikern, die die zentrale ordnungspolitische
  Bedeutung der zur Diskussion stehenden Frage erkannt haben und
  bereit sind, Verantwortung zu \"{u}bernehmen.

  \medskip

  Mit freundlichen Gr\"{u}{\ss}en
  \begin{center}
    (Unterzeichner)
  \end{center}

  \clearpage

  \section[Artikel: Lesen lernen verboten]%
          {Lesen lernen verboten \label{lelever}}

  von Markus Gerwinski

  \smallskip

  \noindent
  Erschienen im November 2002 bei Pro-Linux,\\
  \url{http://www.pl-berichte.de/edit/nov2002a.html}

  \bigskip

  \noindent
  Stellen Sie sich vor, Sie leben im Mittelalter. Lesen und Schreiben ist
  eine geheimnisvolle Kunst, die nur von speziell ausgebildeten Gelehrten,
  den Schreibern, betrieben wird. Wann immer Sie schriftlich Informationen
  weitergeben wollen, m\"{u}ssen Sie daf\"{u}r einen Schreiber engagieren.

  Stellen Sie sich nun vor, eine Gilde von Schreibern entwickelt ihre eigene
  Schrift, die nur von den eigenen Mitgliedern verstanden wird. Alle anderen
  Schreiber k\"{o}nnen damit nichts anfangen. Stellen Sie sich weiter vor, diese
  Gilde erringt betr\"{a}chtlichen Einflu{\ss} und ist mit ihrer speziellen Schrift
  bald marktbeherrschend, w\"{a}hrend man Schreiber, die ein anderes Alphabet
  beherrschen, kaum noch findet. Wann immer Sie Informationen weitergeben und
  sichergehen wollen, da{\ss} der Empf\"{a}nger sie auch entschl\"{u}sseln kann,
  m\"{u}ssen Sie einen Schreiber dieser Gilde anheuern; oder aber einen
  Schreiber, der sich die spezielle Schrift der Gilde m\"{u}hsam selbst
  angeeignet hat.

  Stellen Sie sich als n\"{a}chstes vor, da{\ss} ein Gesetz erlassen wird,
  demzufolge allen nicht zur Gilde geh\"{o}rigen Schreibern verboten wird, diese
  Schrift zu lesen oder zu schreiben, selbst wenn es ihnen gelingt, sie zu
  erlernen; nur eine ausdr\"{u}ckliche Erlaubnis der Gilde -- erh\"{a}ltlich gegen
  Antrag und eine bescheidene Geb\"{u}hr -- berechtigt nun noch zum Lesen und
  Schreiben der allgemein \"{u}blichen Schrift.

  Dies w\"{a}re exakt die Situation, die sich ergibt, wenn die Patentierung von
  Software, derzeit als Gesetzentwurf in Br\"{u}ssel diskutiert, Wirklichkeit
  wird.

  Software ist nichts weiter als die automatisierte Umsetzung einer
  Leistung, die fr\"{u}her von Menschen erbracht wurde und deren Beherrschung
  heute von den Bewohnern von Industrienationen f\"{u}r selbstverst\"{a}ndlich
  erachtet wird. Wann immer ein Programm Daten liest oder schreibt, tut es
  genau dasselbe, was im Mittelalter der Schreiber tat. Die "`Schrift"' ist
  in diesem Fall das Datenformat, das f\"{u}r die jeweilige Sorte von Daten
  verwendet wird: F\"{u}r Textdaten ist dies zur Zeit \"{u}blicherweise das
  Word-Doc-Format, f\"{u}r Musikdaten das MP3-Format, f\"{u}r Filmdaten das
  ASF-Format etc..

  Alle hier genannten Formate sind \emph{propriet\"{a}re} Formate, deren
  Beschreibung von ihren jeweiligen Erfindern geheimgehalten wird, um
  sicherzustellen, da{\ss} nur mit ihrer eigenen Software ein Kunde die
  entsprechenden Daten nutzen kann. Sie stellen jeweils nur eine von vielen
  M\"{o}glichkeiten dar, diese Art von Daten zu codieren: So wie das
  griechische, arabische und hebr\"{a}ische Alphabet im Prinzip dasselbe leisten
  wie das lateinische, existieren auch f\"{u}r z.\,B.\ die Textverarbeitung
  unz\"{a}hlige Alternativen zum Word-Doc-Format. Viele dieser Alternativen
  (z.\,B.\ das \TeX-Format) sind frei, d.\,h.\ ihre Spezifikation ist
  ver\"{o}ffentlicht und darf ohne Einschr\"{a}nkung von jedem Programmierer in
  seiner Software verwendet werden.

  Das marktbeherrschende Word-Doc-Format dagegen wird von Microsoft unter
  Verschlu{\ss} gehalten. Jeder Programmierer, der Software entwickeln will, die
  Doc-Dateien lesen und schreiben k\"{o}nnen soll, mu{\ss} das Format auf eigene
  Faust entschl\"{u}sseln; ebenso wie unser fiktiver mittelalterlicher Schreiber
  sich die spezielle Schrift der beherrschenden Gilde m\"{u}hsam selbst aneignen
  mu{\ss}, um seinen Beruf als \"{U}bermittler von Informationen auch weiterhin
  aus\"{u}ben zu k\"{o}nnen.

  Wird nun ein Datenformat patentiert, bedeutet dies, da{\ss} ein Programmierer,
  der die M\"{o}glichkeit zum Lesen und Schreiben dieses Formats in seine
  Software einbauen will, hierf\"{u}r Geb\"{u}hren an den Patentinhaber abf\"{u}hren
  mu{\ss}; der Schreiber, der sich die Spezialschrift selbst beigebracht hat,
  wird also au{\ss}erdem noch gezwungen, der Gilde Rechenschaft \"{u}ber seine
  T\"{a}tigkeit abzulegen und sie daf\"{u}r, da{\ss} er ihre Schrift versteht, zu
  bezahlen. Auf diese Weise beh\"{a}lt die Gilde die vollst\"{a}ndige Kontrolle
  \"{u}ber den Informationsflu{\ss} in ihrer Gesellschaft.

  Welche Rolle die Schrift und -- nicht zuletzt -- ihre freie Verbreitung
  f\"{u}r die Entwicklung unserer Kultur und Wissenschaft gespielt hat, ist
  allgemein bekannt. Nicht umsonst betrachten viele Historiker die
  Revolutionierung des Buchdrucks durch Gutenberg als Beginn der Neuzeit.

  Schon jetzt betrachten viele die Erfindung des Computers und des Internet
  als Beginn des Informationszeitalters. Der Computer dient uns heute als
  prim\"{a}res Medium zur Verbreitung von Informationen. Die "`Schriften"', in
  denen wir weltweit Texte, Grafiken, Folienpr\"{a}sentationen, Musik und Filme
  miteinander austauschen, sind Datenformate.

  Schon jetzt werden diese "`Schriften"' weitgehend von einigen wenigen
  gro{\ss}en Firmen kontrolliert. Noch ist deren Benutzung nicht ihr
  ausschlie{\ss}liches Privileg; ein Softwareentwickler, der die M\"{u}he auf sich
  nimmt, ein propriet\"{a}res Datenformat zu analysieren, hat im Moment noch das
  Recht, seinem Programm das Lesen und Schreiben dieses Formats beizubringen.
  Noch darf der Schreiber, der die spezielle Schrift der Gilde zu lesen und
  schreiben versteht, seinen Kunden diese Dienstleistung bieten.

  Dies w\"{u}rde sich \"{a}ndern, wenn in der EU die Patentierung von Software
  legalisiert w\"{u}rde. Nach derzeit geltendem Recht ist Software ausdr\"{u}cklich
  von der Patentierbarkeit ausgenommen. Trotzdem sind \"{u}ber 30000
  Softwarepatente in Europa schon jetzt -- trotz fehlender rechtlicher
  Absicherung -- Realit\"{a}t.

  Ende 2002 wird in Br\"{u}ssel \"{u}ber einen Gesetzentwurf abgestimmt,
  der diese fehlende rechtliche Absicherung beheben soll. Der Gesetzentwurf
  besteht im Wortlaut nahezu unver\"{a}ndert aus den Vorschl\"{a}gen der BSA, einer
  Vereinigung, der unter anderem Microsoft (Halter der Patente u.\,a.\ auf
  ASF und Teile des HTML-4-Standards) und IBM (Mithalter u.\,a.\ des GIF-Patents)
  angeh\"{o}ren. Die Bedenken kleiner und mittelst\"{a}ndischer Unternehmen, der
  Industrie-\ und Handelskammer sowie des Bundeswirtschaftsministeriums
  wurden bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs praktisch ignoriert. Wird
  der Entwurf angenommen, so sind Softwarepatente in Europa k\"{u}nftig
  rechtliche Realit\"{a}t.

  Die Schrift der Zukunft -- sowohl zur \"{U}bermittlung von Texten als auch von
  Grafiken, Folienpr\"{a}sentationen, Musik und Filmen -- w\"{a}re damit schon bald
  der exklusive \glq Besitz\grq\ einiger weniger Gro{\ss}unternehmen.

  Nat\"{u}rlich kann man dies als Fortschritt empfinden. F\"{u}r unseren
  mittelalterlichen Schreiber allerdings w\"{a}re es eindeutig ein R\"{u}ckfall um
  ein bis zwei Jahrtausende, zur\"{u}ck in die Zeit der Kelten. Dort n\"{a}mlich
  war die Kunst des Lesens und Schreibens das ausschlie{\ss}liche Privileg der
  Priesterkaste.

\iffalse
  \subsection*{Quellen}

  \begin{itemize}
    \item
      Richtlinienentwurf der EU-Kommission:\\
      \url{http://europa.eu.int/comm/internal\_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf}
    \item
      Richtlinienentwurf der Business Software Alliance (BSA):\\
      \url{http://swpat.ffii.org/papers/eubsa-swpat0202/proposal.pdf}
    \item
      Vergleich beider Richtlinienentw\"{u}rfe durch den F\"{o}rderverein
      f\"{u}r eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII):
      \url{http://swpat.ffii.org/papers/eubsa-swpat0202/index.de.html}
    \item
      Studie "`Mikro- und makro\"{o}konomische Implikationen der
      Patentierbarkeit von Softwareinnovationen"' im Auftrag des
      Bundesministeriums f\"{u}r Wirtschaft und Technologie (BMWi):\\
      \url{http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Technologiepolitik/\\
      Technologiepolitik.jsp\#softwarepatentstudie}\\
      Obwohl die in der Studie dokumentierten Untersuchungen
      eindeutig zeigen, da{\ss} Software-Patente die Innovation
      behindern, empfiehlt die Studie als "`Ergebnis"' eine
      Beibehaltung des "`Status Quo"' der bereits erteilten
      Software-Patente und eine Streichung des
      Patentierbarkeitverbots f\"{u}r Software. Sie widerspricht
      lediglich einer Ausweitung der Patentierbarkeit nach Vorbild
      der USA, ohne allerdings darauf einzugehen, wie sich der
      europäische "`Status Quo"' denn überhaupt von dem in den USA
      unterscheide.
  \end{itemize}

\fi

  \clearpage

  \setcounter{page}{1}

  \section{Fragen und Antworten}

  \subsection{Derzeitige Situation}
  
  \ffrage{Ist Patentschutz denn nicht der Software-Industrie
  förderlich? Hilft er nicht, seine Investitionen vor Abschreibern
  zu schützen?}

  Sämtliche bisherigen Untersuchungen haben ergeben, daß Patente als
  gewerbliches Schutzrecht für Software wesentlich schlechter
  geeignet sind als das Urheberrecht, das sich in den letzten 20
  Jahren als Motor der Software-Branche bewährt hat.
  
  Es mag einzelne Firmen geben, die sich Vorteile von
  Software-Patenten versprechen, aber niemand kann ernsthaft
  behaupten, Software-Patente seien der Industrie insgesamt
  förderlich.

  \frage{Ich lese hier immer "`europäische Software-Patente"'. Ich
  dachte, die gäbe es noch gar nicht, sondern sie sollen erst
  eingeführt werden?}

  Ca.\ 30\,000 europäische Software-Patente sind entgegen geltendem
  Recht erteilt worden. Hier weicht die Praxis der Rechtsprechung
  ("`Status Quo"') stark von der aktuellen Rechtslage (Art.\ 52 EPÜ)
  ab.

  \frage{Gibt es überhaupt eine Aussicht, Software-Patente in Europa
  aufzuhalten? Ich habe gehört, deren Einführung sei längst
  beschlossene Sache.}

  Dieses Gerücht wird zwar von einigen Software-Patent-Befürwortern
  gerne immer wieder verbreitet, trifft aber trotzdem nicht zu. Auf
  der öffentlichen Sitzung des Europäischen Parlaments am
  7.\,11.\,2002 kamen sowohl Befürworter als auch Skeptiker von
  Software-Patenten zu Wort. Die Ausschüsse für Kultur und Industrie
  haben sich eindeutig gegen die Ausweitung der Patentierbarkeit auf
  Software als solche ausgesprochen und deutliche Kritig am
  Richtlinienentwurf geäußert. \strong{Es ist noch nichts
  entschieden!}

  \frage{Ist die Schlacht nicht längst gewonnen? Die Bundesregierung
  spricht sich doch dafür aus, den Status Quo zu erhalten und keine
  Ausweitung der Patentierbarkeit zuzulassen.}

  Mit "`Status Quo"' meint die Bundesregierung erklärtermaßen die
  Praxis der aktuellen Rechtssprechung, und die beinhaltet ca.\
  30\,000 europäische Software-Patente, wovon die allermeisten
  Trivialpatente sind (siehe unten). Dieser "`Status Quo"' braucht
  nicht weiter ausgeweitet zu werden: Es genügt, ihn zu
  legalisieren, um bei uns gleiche Verhältnisse zu erzielen, wie sie
  bereits jetzt in den USA herrschen.

  Anders sähe die Situation aus, wenn sich "`Status Quo"' auf die
  Rechtssituation -- Art. 52 EPÜ -- beziehen würde, die
  Software-Patente eindeutig verbietet. Dies ist jedoch nicht der
  Fall.

  \clearpage

  \section{Fragen und Antworten}

  \subsection{Trivialpatente}

  \ffrage{Wäre es nicht sinnvoller, das Problem der Trivialpatente
  mittels der Erfindungshöhe zu lösen, anstatt Software-Patente
  generell verhindern zu wollen?}

  Sämtliche bisherigen Erfahrungen sprechen dafür, daß ein
  derartiger Lösungsansatz nicht funktionieren wird.

  Allein die in Europa bereits erteilten Software-Patente zeigen
  eindrucksvoll, daß die Patentämter nicht in der Lage sind,
  Trivialpatente zu verhindern. Die oft behauptete bessere Qualität
  europäischer Patentprüfungen im Vergleich zu amerikanischen ist
  reines Wunschdenken.

  \frage{Sind Trivialpatente denn nicht die Ausnahme?}

  Sie sind die Regel. Wenn Sie sich mit der Programmierung von
  Software auskennen, sollte es Ihnen leicht fallen, sich davon
  selbst zu überzeugen:
  
  Unter \url{http://swpat.ffii.org/patente/txt/}
  hat der FFII 10\,000 von insgesamt ca.\ 30\,000 europäischen
  Software-Patenten dokumentiert. Greifen Sie ein beliebiges von
  diesen Patenten heraus, lesen und verstehen Sie die Ansprüche und
  urteilen Sie selbst:
  \begin{itemize}
    \item
      Auf wie hoch schätzen Sie den Aufwand, von der Problemstellung
      zu der patentierten Lösungsidee zu gelangen, verglichen mit
      dem Aufwand, die Patentschrift zu lesen?
    \item
      Für wie wahrscheinlich halten Sie es, daß ein Programmierer
      das ihm unbekannte Patent durch reinen Zufall verletzt?
    \item
      Wenn ein Kunde Sie mit der Lösung desselben Problems
      beauftragen würde, für wie wahrscheinlich halten Sie es, daß
      Ihre unabhängig entwickelte Lösung das Patent verletzen würde?
  \end{itemize}
  
  Für einen kleinen Teil dieser Patente liegen bereits
  allgemeinverständliche Kurzbeschreibungen vor.

  Anmerkung: Das eigentliche Ziel von Patenten soll die
  Dokumentation von Wissen in den Patentschriften sein. Es sei an
  dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die in Patentschriften
  vorgenommene "`Dokumentation von Wissen"' für Programmierer völlig
  wertlos ist.

  \clearpage

  \section{Fragen und Antworten}

  \subsection{Software-Patente und Freie Software}

  \ffrage{Wäre es nicht sinnvoller, eine Ausnahmeregelung
  für Freie Software zu erwirken, anstatt Software-Patente generell
  verhindern zu wollen?}

  Eine solche Ausnahmeregelung käme einem generellen Verbot von
  Software-Patenten gleich, denn Freie Software darf sehr wohl
  kommerzielle Software sein. Die Befürworter von Software-Patenten
  wissen dies genau und versuchen, dieses Mißverständnis dahingehend
  auszunutzen, daß es höchstens eine Ausnahmeregelung für
  nichtkommerzielle Software geben wird. Damit wäre aber nichts
  gewonnen, denn ein Patent betrifft ohnehin nur die kommerzielle
  Nutzung einer Idee. Die Möglichkeit zur kommerziellen Nutzung ist
  jedoch eins der wesentlichen Merkmale von Freier Software.

  \frage{Einige Freie-Software-Projekte werden nichtkommerziell
  entwickelt. Sind diese dann überhaupt durch Patente angreifbar?}

  Ja. Der Patentinhaber kann damit argumentieren, daß ihm durch die
  Existenz der Freien Software kommerzieller Schaden zugefügt wird.

  Gerade bei nichtkommerzieller Entwicklung genügt oft auch die
  Androhung rechtlicher Schritte, um die Entwickler zur Aufgabe des
  Projekts zu zwingen, da für einen Gerichtsprozeß keine Mittel zur
  Verfügung stehen.

  \frage{Ist Software, die im Quelltext verbreitet wird, denn
  überhaupt durch Patente angreifbar? ("`Quelltextprivileg"')}

  Nach dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission vom 20.\,2.\,2002
  ist Software erst in dem Moment durch Patente angreifbar, wenn sie
  auf einem Rechner ausgeführt wird -- also nicht beim Autor,
  sondern erst beim Kunden. Dies nützt mir als Autor allerdings
  wenig, denn mein Kunde wird mich für eventuelle Patentansprüche
  Dritter zur Rechenschaft ziehen.

  Ein neuer Richtlinienentwurf des Europäischen Rates vom
  8.\,11.\,2002 enthält einen neuen Artikel, demzufolge bereits ein
  Programmquelltext eine Patentverletzung darstellen kann.
  
  \frage{Wenn Software-Patente für Freie Software so
  schädlich sind, wie kommt es dann, daß die Freie Software auch in
  Ländern, in denen es Software-Patente gibt, wächst und
  gedeiht?}

  Der große Erfolg der Freien Software täuscht leicht über den durch
  Software-Patente bereits angerichteten Schaden hinweg. Bei einigen
  der hier beschriebenen Projekte, die wegen eines Software-Patents
  aufgegeben werden mußten, handelte es sich um Freie Software.

  Solange es in Europa offiziell keine Software-Patente gibt, halten
  sich darüberhinaus viele Patentinhaber mit Klagen zurück, da eine
  Welle von Gerichtsprozessen der europäischen
  Software-Patent-Debatte neuen Zündstoff geben würde.

  \frage{Kann man Software-Patenten nicht ausweichen, indem
  man alternative Verfahren nutzt? Zum Beispiel Ogg/Vorbis statt
  MP3?}

  In manchen Bereichen ist das tatsächlich möglich. Die Ogg-/Vorbis
  Entwickler haben Patentrecherchen vorgenommen und gehen davon aus,
  daß ihr Format keine Patente in den USA verletzt. Es gibt
  allerdings auch Bereiche, in denen  die Patente so zentral und
  breit sind, daß eine Umgehung nicht möglich ist (z.\,B.\
  Panorama-Bilder).
  
  Allerdings kann man niemals sicher sein: Patentrecherchen sind
  unzuverlässig. Auch von JPEG hat man viele Jahre lang geglaubt, es
  sei nicht von Patenten betroffen. Darüber, ob dies nun vielleicht
  doch der Fall ist, muß noch vor Gericht entschieden werden.

  Darüberhinaus ist es immer ein Wettbewerbsnachteil, ein
  Datenformat, das sich als De-facto-Standard etabliert hat, umgehen
  zu müssen. Gerade auf dem Software-Sektor ist Interoperabilität
  oft das A und~O.

  \clearpage

  \section{Fragen und Antworten}

  \subsection{Lösungsvorschläge}

  \ffrage{Wäre es nicht ein sinnvoller Kompromiß,
  Software-Patente nur für fünf Jahre zu gewähren?}

  Eine kürzere Patentdauer würde natürlich die Dauer
  der Schadwirkung verkürzen.
  
  Dies ist allerdings nach internationalem Recht nicht zulässig: Das
  TRIPS-Abkommen schreibt als Maximaldauer für Patente mindestens 20
  Jahre vor.

  \frage{Und was sollte nun Ihrer Meinung nach geschehen?}

  Da Software-Patente nachgewiesen negativ auf die Wirtschaft
  wirken, sollten sie grundsätzlich nicht vergeben werden. Eine
  Überarbeitung der Patentgesetzgebung sollte das klar stellen. In
  der Praxis ist dazu eine engere Formulierung des
  "`Technik"'-Begriffs notwendig.

  Allen bisherigen Richtlinienentwürfen fehlte eine solche klare
  Definition des Begriffs "`Technik"' -- und damit eine klare
  Abgrenzung dessen, was patentierbar sein soll und was nicht.
  
  Der FFII hat einen Gegenvorschlag zum Richtlinienentwurf
  ausgearbeitet, der diese Mängel behebt. Als Technikbegriff wird
  hier das "`Rote Taube"'-Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs
  zugrundegelegt. Dieser Gegenvorschlag könnte als Ausgangspunkt für
  einen neuen Richtlinienentwurf dienen.

  Wie auch immer ein neuer Richtlinienentwurf aussehen wird: Seine
  Auswirkungen sollen unter Software-ökonomischen Gesichtspunkten
  anhand von \strong{Beispielpatenten} gemessen werden.

\end{document}
